Dieses Reglement schafft die gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung der Behördenmitglieder und dient als verbindliche Grundlage für deren Entschädigung. Das verabschiedete Reglement regelt detailliert die finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen für die Behördenmitglieder und stellt Transparenz sowie Rechtssicherheit sicher. Es wurde mit dem Ziel erarbeitet, eine faire und nachvollziehbare Entschädigungsregelung zu gewährleisten. Grundsätzlich ändern sich die Entschädigungen nicht. Es liegen nun jedoch klare und verbindliche Grundlagen vor.
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen untersteht das Entschädigungsreglement dem fakultativen Referendum. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, innerhalb der Referendumsfrist vom 23. Mai bis 23. Juni 2025 eine Volksabstimmung zu verlangen.
Die Unterlagen können hier eingesehen werden.
Für weiterführende Informationen steht die Gemeindeverwaltung Hundwil gerne zur Verfügung.
23.05.2025/rf