Mit der neuen Fassung wird das bisherige Reglement vom 24. November 2002 ersetzt. Die Totalrevision war notwendig, um die geltenden Bestimmungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, kantonalen Weisungen und technischen Regelwerke anzupassen. Die Überarbeitung stellt sicher, dass die Wasserversorgung der Gemeinde auch künftig rechtskonform, effizient und zeitgemäss betrieben werden kann.
Im Zuge der Revision wurde ebenfalls der bestehende Tarif überprüft. Aufgrund des wiederkehrenden jährlichen Defizits in der Spezialfinanzierung hat der Gemeinderat entschieden, eine neue Feuerschutzgebühr (Art. 43 Wasserreglement) aufzunehmen. Diese Gebühr dient der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der Löschwasserversorgung und der damit verbundenen Infrastruktur.
Das revidierte Reglement ist auf der Homepage sowie auf der Gemeindekanzlei bis am 09.02.2026 einsehbar.