Gemeinderat verabschiedet revidiertes Reglement über die Wasserversorgung ins fakultative Referendum

Der Gemeinderat Hundwil hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 das vollständig überarbeitete Reglement über die Wasserversorgung (kurz Wasserreglement) verabschiedet und dieses dem fakultativen Referendum unterstellt. Das fakultative Referendum läuft vom 09.01. – 09.02.2026.

Mit der neuen Fassung wird das bisherige Reglement vom 24. November 2002 ersetzt. Die Totalrevision war notwendig, um die geltenden Bestimmungen an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, kantonalen Weisungen und technischen Regelwerke anzupassen. Die Überarbeitung stellt sicher, dass die Wasserversorgung der Gemeinde auch künftig rechtskonform, effizient und zeitgemäss betrieben werden kann.

Im Zuge der Revision wurde ebenfalls der bestehende Tarif überprüft. Aufgrund des wiederkehrenden jährlichen Defizits in der Spezialfinanzierung hat der Gemeinderat entschieden, eine neue Feuerschutzgebühr (Art. 43 Wasserreglement) aufzunehmen. Diese Gebühr dient der langfristigen Sicherstellung der Finanzierung der Löschwasserversorgung und der damit verbundenen Infrastruktur.

Das revidierte Reglement ist auf der Homepage sowie auf der Gemeindekanzlei bis am 09.02.2026 einsehbar.