Revidiertes Wasserreglement der Wasserversorgung Hundwil per 01.01.2026 in Kraft

Der Gemeinderat Hundwil hat an seiner Februarsitzung zur Kenntnis genommen, dass die Referendumsfrist für das revidierte Wasserreglement unbenutzt abgelaufen ist. Das Reglement wird zusammen mit der überarbeiteten Tarifordnung per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Der Erlass sowie Anpassungen der Tarifordnung liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.

Die Wasserversorgung wird in der Gemeinderechnung als Spezialfinanzierung geführt. Diese hat mittelfristig eine ausgeglichene Rechnung auszuweisen. Aktuell weist die Spezialfinanzierung Wasserversorgung ein Defizit von rund CHF 300’000 aus. In den vergangenen Jahren wurden grössere Investitionen getätigt. Bestehende Wasserleitungen mussten erneuert werden. Die Reservoirs sind gemäss den geltenden Anforderungen laufend zu optimieren. Diese Aufwendungen werden im Finanzplan eingeplant und das Alter der Leitungen sowie auftretende Rohrbrüche mitberücksichtigt.

Die jährlichen Abschreibungen der Wasserversorgung belaufen sich derzeit auf CHF 39’700.00 und werden in der Erfolgsrechnung verbucht. Die Investitionen werden über die allgemeine Gemeinderechnung finanziert, über die festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben und so der Spezialfinanzierung weiterverrechnet. In den kommenden Jahren stehen weitere Erneuerungen von Wasserleitungen sowie Sanierungsarbeiten z.B. am Reservoir Stuhn an.

Das Wasserleitungs- und Hydrantennetz dient neben der Trinkwasserversorgung auch der Löschwassersicherung und -versorgung. Diese kommt sämtlichen Gebäuden in der Gemeinde zugute – unabhängig davon, ob eine Liegenschaft an die gemeindeeigene Wasserversorgung angeschlossen ist oder nicht. Aus diesem Grund wird neu eine jährlich wiederkehrende Feuerschutzgebühr für alle stehenden, der kantonalen Gebäudeversicherung unterstellten Gebäude erhoben. Die entsprechenden Ansätze sind der Tarifordnung zu entnehmen. Reglement und Tarifordnung sind auf der Website der Gemeinde publiziert oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Eine Feuerschutzgebühr ist in den meisten Gemeinden seit längerer Zeit üblich.

Die Verbrauchsgebühr wird von CHF 2.00 auf CHF 2.20 pro m³ erhöht. Die jährliche Grundgebühr steigt von CHF 150.00 auf CHF 200.00. Mit diesen Tarifanpassungen verfolgt der Gemeinderat und die Wasserversorgungskommission das Ziel, mittelfristig eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen und das bestehende Defizit schrittweise abzubauen.

Der Einzug der Feuerschutzgebühr, der Verbrauchsgebühr sowie der Grundgebühr erfolgt weiterhin rückwirkend per 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres und entspricht der bisherigen Praxis.