Die finanzielle Lage des Kantons ist angespannt, der Handlungsbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Massnahmen führen jedoch grösstenteils zu Mehrbelastungen der Gemeinden.
Im Zentrum steht erneut die Frage der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Wiederholte Anpassungen bei Zuständigkeiten und Kostenteilern führen zu Kostenverschiebungen statt zu echten Einsparungen.
Aus Sicht des Gemeinderats sind folgende Punkte prioritär zu klären:
· Welche Aufgaben können reduziert werden?
· Wo besteht tatsächlich substanzielles Sparpotenzial?
· Welche Massnahmen sind wirksam, transparent und für beide Ebenen tragbar?
Mehrere vorgeschlagene Massnahmen weisen lediglich ein geringes Sparpotenzial auf. Gleichzeitig stehen auch die Gemeinden unter wachsendem finanziellem Druck, insbesondere durch steigende Beiträge an Ergänzungsleistungen sowie höhere Spitexkosten infolge des demografischen Wandels.
Ein bedeutender Kostenbereich ist die Bildung. Die Gemeinden tragen hohe Ausgaben für die Volksschule, insbesondere in der Sonderpädagogik, Schulsozialarbeit und schulergänzenden Betreuung. Sie setzen kantonale Vorgaben um und finanzieren diese, ohne entsprechenden Einfluss auf deren Ausgestaltung zu haben. Gleichzeitig wurde der kantonale Beitrag pro Lernende im letzten Sparprogramm reduziert.
Kritisch beurteilt wird auch die geplante fixe Aufwandentschädigung von 1,8 Prozent auf den Ablieferungen der kantonalen Steuerverwaltung. Die Gemeinden haben weder Einfluss auf Erträge noch auf Kosten, erbringen jedoch Vorleistungen im Veranlagungsprozess.
Kostenverschiebungen dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Gemeinden ihre Steuerfüsse erhöhen müssen. Allfällige Anpassungen auf der Einnahmenseite sind auf kantonaler Ebene gesamthaft vorzunehmen, um gleichwertige Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Der Gemeinderat kommt zum Schluss, dass die Vorlagen überwiegend Kostenverlagerungen darstellen und nur begrenztes Sparpotenzial enthalten.