Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer leichten Entspannung der Situation in Appenzell Ausserrhoden geführt. Der Kanton hebt deshalb das Feuerverbot im Siedlungsgebiet per Mittwoch, 19. August, 12 Uhr, auf.
Weiterhin gültig ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das bedeutet:
- Im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter) sind aufgrund der Waldbrandgefahrstufe 4 offene Feuer oder das Grillieren mit Holzkohle wie bis anhin verboten.
- Die Verwendung von Gas- oder Elektrogrill ist im Wald verboten, in Waldesnähe (bis 50 Meter) aber erlaubt.
- Im Siedlungsgebiet ausserhalb des Waldabstands (50 Meter Waldabstand) ist das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer wieder erlaubt.
- Im Siedlungsgebiet ausserhalb des Waldabstands (50 Meter Waldabstand) ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk wieder möglich.
- Im ganzen Kanton ist das Abfeuern von Raketen / -batterien und Steigenlassen von Himmelslaternen mit Kerzen weiterhin untersagt.
Details sind im beiliegenden Merkblatt zu finden.
Die Regenfälle reichen noch nicht aus, um die länger anhaltende Trockenheit vollständig auszugleichen. Bei der Wasserversorgung bestehen teilweise weiterhin Herausforderungen. Für eine nachhaltige Entspannung braucht es weitere Niederschläge. Der Kanton unterstützt deshalb den Aufruf der Wasserversorgungen und Gemeinden an die Bevölkerung, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Auf nicht notwendige Wasserverwendungen soll möglichst verzichtet werden.
- Aktuelle Massnahme: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe --> DAS IST JETZT ZU BEACHTEN (pdf)
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahr zu finden