Das Parkierungsreglement ist allgemeingültig und gilt für alle bewirtschafteten Parkplätze innerhalb der Gemeinde Hundwil. Sämtliche im Parkierungsreglement festgehaltene Beträge sind Maximalbeträge. Im ersten Schritt wird die Parkplatzbewirtschaftung im Gebiet Schwägalp eingeführt. Der Parkplatz im Gebiet Schwägalp ist im Eigentum der Säntis-Schwebebahn AG und öffentlich gewidmet. Jeder öffentliche Parkplatz der Gemeinde Hundwil der bewirtschaftet wird, wird im Anhang zum Parkierungsreglement separat im Detail geregelt. Der Anhang ist durch den Gemeinderat zu genehmigen.
Folgende Punkte wurden bei der Berechnung der Parkierungsgebühren beachtet:
- Hohe Winterdienstkosten im Gebiet Schwägalp:
Der Winterdienst verursacht beträchtliche Aufwendungen, die berücksichtigt werden müssen. Es benötigt kostspielige Maschinen, die fürs Fräsen und Salzen zwingend notwendig sind. Die Wetterbedingungen auf der Schwägalp sind erwiesenermassen speziell. So müssen für sehr schöne Tage, insbesondere bei Nebel im Unterland, eine grosse Anzahl Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Es herrscht aber auch an überdurchschnittlich vielen Tagen schlechtes Wetter. An solchen Tagen sind kaum Parkplätze besetzt. Generell soll mit der Einführung von Parkgebühren das ÖV-Angebot gefördert werden.
- Rarität der Parkplätze im Dorfkern (Einführung Parkplatzbewirtschaftung noch offen):
Zu günstige Parkkarten könnten verhindern, dass alternative Lösungen zur Behebung des Parkplatzproblems gesucht werden.
- Erhalt von Touristenparkplätzen sowie Park and Ride bei der Postautohaltestelle.
Ist die Legislative oder die Exekutive des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde zuständig für die Festsetzung oder Genehmigung einer Preiserhöhung, die von den Beteiligten an einer Wettbewerbsabrede oder einem marktmächtigen Unternehmen beantragt wird, so hört sie zuvor den Preisüberwacher an.
Hier geht's zum fakultativen Referendum.